FFD Familiengeschichtlicher Forschungsdienst Dr. Andreas Kalckhoff

 

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Jeder ist berechtigt,
ein Familienwappen zu führen

 

Was ist ein Familienwappen?

Welches Wappen darf ich führen?

Wie finde ich zu meinem Familienwappen?

Wie geht eine Familienwappenstiftung vor sich?

Was kann ich für meine Familienwappenforschung tun?

Lassen Sie uns gemeinsam nach Ihrem Familienwappen forschen!

Was kann ich von meiner Familienwappenforschung erwarten?

Warum soll ich ein Familienwappen führen?

Was fange ich mit meinem Familienwappen an?

Wie schütze ich mein Familienwappen vor dem Vergessen


Familienwappen sind seit dem 14. Jahrhundert bei allen Ständen in Gebrauch, bei Bürgern und Bauern nicht anders als bei Fürsten und Grafen. Wappenführung ist kein Privileg des Adels: Jeder Familie, ob adelig oder bürgerlich, steht ein Wappen zu. In Deutschland, Österreich und der Schweiz führen über eine Million Bürgerfamilien ihr Wappen als selbstverständliches Zeichen von Tradition und natürlichem Selbstbewußtsein. Auch Sie und Ihre Angehörigen haben das Recht auf ein Familienwappen, unabhängig davon, ob Ihre Vorfahren eines besaßen. Denn Familienwappen sind nicht einmalige Auszeichnungen, sondern aktuelle Familienkennzeichen, die eng zum Familiennamen gehören. Durch sie unterscheiden sich namensgleiche Familien voneinander.

Familienwappen sind – ähnlich wie Familiennamen – Persönlichkeitszeichen, die sich in der Familie vererben. Doch während der gleiche Familienname von verschiedenen Familien geführt werden kann, hebt das Familienwappen eine bestimmte Familie unter allen namensgleichen unverwechselbar hervor. Das Wappen entstand im Hochmittelalter aus der Schildbemalung und dem Helmschmuck ritterlicher Kämpfer, die dadurch in Krieg und Turnier auch bei geschlossenem Helm kenntlich wurden. Diese schmückende Kennzeichnung der Person war so praktisch und reizvoll, daß man die Schutzwaffen Schild und Helm mit ihren besonderen Zeichen bald auch auf dem persönlichen Siegel zeigte. Bürger und Bauern übernahmen diese Gewohnheit ebenso von den Rittern, wie dies Könige und Fürsten taten. Die Wappenführung löste sich damit von ihrem Ursprung, dem Kampf, und wurde Teil des Alltags.

Der äußeren Gestalt nach blieb das Wappen (mittelhochdeutsch: wapen = “Waffen”) jedoch seinem kriegerischen Ursprung treu. Seine wesentlichen Bestandteile sind auch heute noch Schild, Helm, Helmdecke und Helmzier. Der Schild ist flächig bemalt und zeigt dabei geometrische Figuren (“Heroldstücke”) ebenso wie natürliche (“gemeine”) Figuren aus der belebten und unbelebten Welt. Der Helm sitzt üblicherweise auf dem oberen Schildrand und hat in bürgerlichen Familienwappen gewöhnlich die Form eines geschlossenen Helms (Topfhelm oder Stechhelm). Die Helmdecke ist ein schmückendes, meist dekorativ geschlitztes Tuch, das über dem Scheitel des Helms liegt. Auf dem Helm erhebt sich als Helmzier eine plastische Figur, der oft ein gewundener Tuchkranz (“Wulst”) Halt gibt. Schildhalter, Wort- und Bilddevisen, gegebenenfalls Halskleinod und Ordenskette, können hinzukommen, sind jedoch nicht notwendige Teile des Familienwappens.

Bestimmend für ein Familienwappen sind seine jeweiligen Figuren und Farben in Schild und Helmzier: Sie allein machen es zum unverwechselbaren Persönlichkeitszeichen. Die äußere Gestalt des Wappens – die Form von Schild, Helm und Helmdecke, die Stellung von Schild und Helm – ist dagegen ohne symbolische Bedeutung. Diese formalen Wappenbestandteile müssen jedoch im Sinne ihrer ehemaligen praktischen Funktion realistisch dargestellt sein. Die figürliche und farbliche Gestaltung von Schild und Helmzier unterliegt den strengen Regeln des Heraldischen Stils, mit denen sich die wissenschaftliche Heraldik oder Wappenkunde befaßt.

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Jeder darf das Wappen führen, das seiner Familie gehört. Das Familienwappen ist Teil des Familiennamens und gelangt durch Erbe oder Stiftung in Familienbesitz. Von den Wappen Ihrer vielen Vorfahren verschiedenen Familiennamens steht Ihnen also dasjenige zu, das Ihr Vater und Ihre weiteren Vorfahren im Mannesstamm führen oder geführt haben. Dabei muß allerdings sichergestellt sein, daß das überlieferte Wappen wirklich Ihrer eigenen Familie gehört und nicht irrtümlich in ihrem Besitz ist. Paragraph 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches schützt nämlich das Familienwappen als Persönlichkeitszeichen. Dies bedeutet, daß Sie nicht das Wappen einer anderen, lediglich namensgleichen Familie führen dürfen. Bloße Namensgleichheit begründet kein Recht an fremden Familienwappen!

Wenn in Ihrer Familie kein Wappen überliefert ist, weil die Vorfahren keines (oder kein eigenes) führten oder weil ein vorhandenes Wappen verloren ging, können Sie jederzeit aus eigener Vollmacht ein Familienwappen stiften und Ihrer Familie durch urkundliche Registrierung das alleinige Führungsrecht daran sichern. Dieses Wappen muß allerdings so gestaltet sein, daß es mit keinem anderen bekannten Familienwappen gleichen Namens verwechselt werden kann. Voraussetzung der Registrierung und Veröffentlichung Ihres Wappens – eines überlieferten ebenso wie eines gestifteten – ist außerdem seine korrekte Form gemäß den seit Jahrhunderten gültigen heraldischen Regeln.

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In vielen Fällen ist ein altes Familienwappen überliefert, als Aquarell etwa oder auf einem Siegelstempel oder auch als bleiverglaste Wappenscheibe. Wenn sich in Ihrem Familienbesitz ein solches Wappen befindet, sollten Sie untersuchen lassen, ob es wirklich Ihrer eigenen Familie gehört. Leider sind in der Vergangenheit viele Familien durch Unkenntnis und Zufall irrtümlich in Besitz falscher Wappen gelangt. Die Führung eines fremden Wappens kann indes juristische Folgen haben; wenn der wirkliche Eigentümer dagegen klagt, ist mit erheblichen Entschädigungszahlungen zu rechnen.

Wenn kein altes Familienwappen bekannt ist, heißt dies nicht, daß Ihre Familie niemals eines geführt hätte. Viele Bürgerwappen sind leider durch Nichtgebrauch in Vergessenheit geraten, andere unter Kriegseinwirkungen verschollen. Deshalb muß Ihr Familienwappen jedoch nicht gänzlich verloren sein. Möglicherweise findet es sich in einem alten Wappenbuch oder in einer der modernen heraldischen Veröffentlichungen, die aus Archiven und Bibliotheken viele vergessene Familienwappen zutage gefördert haben. Eine gezielte Nachforschung verschafft Ihnen Klarheit, ob Ihre Vorfahren ein Wappen geführt haben und wie dieses Wappen aussieht.

Möglicherweise ist jedoch ein altes Familienwappen, zu dem Sie führungsberechtigt wären, nicht aufzufinden. Vielleicht, weil ein vorhandenes Wappen nicht veröffentlicht wurde und so im wechselvollen Lauf der Jahrhunderte verloren ging, vielleicht auch, weil Ihre Vorfahren keines besaßen. Bürgerliche Wappenführung gibt es zwar seit siebenhundert Jahren, doch nicht alle Familien haben in der Vergangenheit ein Wappen angenommen. Dies hat vielfältige historische und soziale Gründe. So war z.B. in manchen Gegenden des alten Deutschen Reiches bürgerliche Wappenführung nicht üblich. Vielleicht legen Sie aber auch gar keinen Wert auf ein “altes” Wappen, sondern wollen eines, das auf Sie persönlich und Ihre engsten Angehörigen abgestimmt ist? Wie auch immer: Sie können jederzeit aus eigener Vollmacht ein Familienwappen stiften, so wie dies seit Anbeginn üblich war.

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Jeder kann jederzeit für sich und seine Angehörigen ein Wappen annehmen, das sich in der Familie vererbt. Man nennt dies “Wappenstiftung”. Zur Wappenstiftung bedarf es keiner behördlichen Erlaubnis. Auch früher war dazu kein Hoheitsakt nötig: Bürger und Bauern haben so wie Ritter und Grafen immer schon ihre Wappen frei gewählt. Die sogenannten “Wappenverleihungen” durch den Kaiser oder einen seiner damit betrauten Hofpfalzgrafen waren in den meisten Fällen Wappenbestätigungen, außer wenn dem Bittsteller das Wappen einer anderen (in der Regel ausgestorbenen) Familie gewährt wurde. Die freie Wappenannahme erfordert allerdings, daß dadurch nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Dies bedeutet: Das neu gestiftete Familienwappen muß unverwechselbar sein, es soll sich von vorhandenen Wappen deutlich unterscheiden.

Jede Familienwappenstiftung setzt demnach Forschungsarbeiten voraus, durch die sichergestellt wird, daß das neue Wappen wirklich einmalig ist. Doch auch die Gestaltung Ihres Wappens bedarf eingehender Forschungen und profunder Kenntnisse. Sie wollen ja nicht ein beliebiges, austauschbares Bild, sondern ein Wappen, dessen Figuren symbolhaft Bezug auf die Familiengeschichte oder Ihre persönlichen Leistungen nehmen. Um die richtigen Zeichen dafür zu finden, sind schöpferischer Geist, aber auch Beherrschung der heral­dischen Symbol- und Formsprache sowie umfassendes historisch-geographisches und emblematisches Wissen nötig. Soll ein “redendes” Wappen geschaffen werden, das auf den Fa­miliennamen anspielt, sind in bestimmten Fällen namensgeschichtliche Forschungen Voraussetzung. Wenn bei der Stiftung alle Grundsätze heraldischer Kunst und rechtlicher Rücksichtnahme beachtet sind, kann Ihr Wappen beurkundet, registriert, veröffentlicht und damit für diese und alle folgenden Generationen gültig gemacht werden.

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Ihr Partner, an den Sie sich in allen Fragen der Familienwappenforschung wenden, ist der wissenschaftlich ausgebildete Heraldiker. Voraussetzung seines Fachs ist ein akademisches Studium in Geschichte, denn Heraldik ist eine historische Spezialwissenschaft. Sie hat ihren Namen von den Herolden, die als erste Wappensammlungen (“Wappenrollen”) anlegten und zur Wappenbeschreibung eine Fachsprache (“Blasonierung”) entwickelten. Selbstverständlich muß sich der Historiker, wie jeder Wissenschaftler, in Archiven und Bibliotheken zurechtfinden, muß mit Bibliographien, Urkundensammlungen und Aktenbeständen umgehen können, muß mit alten Schriften vertraut sein und altertümliche Orthographie und Sprache verstehen. Ebenso unerläßlich ist aber, daß er neben seiner heraldischen Disziplin auch verwandte Spezialgebiete wie Sphragistik (Siegelkunde), Vexillologie (Flaggenkunde), Onomatologie (Namenskunde) und Emblematik (Symbolkunde) beherrscht.

Heraldry International, Internationale Gesellschaft für Heraldik, ist ein Zusammenschluß heraldischer Wissenschaftler und Künstler, die auf internationaler Ebene selbständig in Wappenforschung und Wappenhandwerk tätig sind. Als unabhängiger Verein garantiert Heraldry International, daß die Arbeiten der ihr angeschlossenen Heraldiker den strengen Anforderungen wissenschaftlicher Wappenkunde und altmeisterlicher Wappenkunst entsprechen. Allen Mitgliedern von Heraldry International ist wissenschaftliche Sorgfalt, künstlerische Kreativität und Verantwortung gegenüber der heraldischen Tradition eine hohe Verpflichtung. Die Zusammenarbeit mit einem Heraldiker Heraldry International gibt Ihnen die Sicherheit, daß Ihr Familienwappen jederzeit der kritischen Beurteilung von Fachwelt und heraldisch gebildeter Öffentlichkeit standhält. Der FFD Familiengeschichtliche Forschungsdienst ist durch Dr. Andreas Kalckhoff persönlich Mitglied in Heraldry International.

Was Sie tun müssen ist, Ihrem Heraldiker alles an Informationen zur Verfügung zu stellen, was Ihnen aufgrund Ihrer Familienunterlagen und der mündlichen Überlieferung in Ihrer Familie bekannt ist. Ein Forschungsfragebogen erleichtert es Ihnen, die nötigen Informationen und Unterlagen zusammenzutragen. Sie werden darin auch nach Ihren persönlichen Gestaltungswünschen für den Fall einer Wappenstiftung oder Wappenänderung befragt. Der Heraldiker stellt Ihnen sein Wissen und seine Erfahrung zur Verfügung, die notwendig sind, Ihre Familienüberlieferung wissenschaftlich auszuwerten und das Ihrer Familiengeschichte entsprechende Wappen zu erforschen. Seine fachliche Beratung und sein fundiertes Urteil sichern Ihnen ein Wappen, das es wert ist, als gültiges Symbol an kommende Generationen weitergegeben zu werden.

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Bei einer Familienwappenstiftung arbeiten Fachmann und Auftraggeber eng zusammen. Nur bei genauer Kenntnis Ihrer Familiengeschichte ist der Heraldiker in der Lage, ein überliefertes Familienwappen auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, ein altes Familienwappen zu ermitteln oder ein neues zu stiften. Sie verhelfen ihm zu dieser Kenntnis durch Bereitstellung Ihrer Familienunterlagen und durch die Beantwortung von Forschungsfragen. Der Heraldiker wertet diese Informationen aus und vergleicht das Ergebnis mit den Nachrichten in der wappenkundlichen, genealogischen und historiographischen Literatur und mit dem Wissen, das in Archiven und Bibliotheken verwahrt ist. Je reichhaltiger Ihre Informationen sind, desto gewisser können Sie am Ende sein, ein gültiges Wappen zu besitzen.

Was tut der Heraldiker? Ob nun ein Familienwappen überliefert oder keines bekannt ist: In jedem Falle forscht er in den heraldischen Registern, in alten und neuen Wappensammelwerken, in Archiven, Bibliotheken und Privatsammlungen nach einem alten Wappen Ihrer Familie. Sollten sich dabei wappenführende Familien Ihres Namens nachweisen lassen, wird anhand Ihrer Familienunterlagen (insbesondere der Liste Ihrer Vorfahren im Mannesstamm) untersucht, ob eine dieser Familien mit Ihrer Familie identisch ist. Ist dem so – und handelt es sich bei der Fundstelle um eine glaubwürdige Quelle , kann Ihnen das betreffende Wappen zugesprochen werden.

Läßt sich ein in Ihrer Familie überliefertes Wappen in der heraldischen Literatur nicht nachweisen, muß man anhand von Wappenbildersammlungen prüfen, ob es vielleicht schon zugunsten einer anderen Familie belegt ist. Wenn nicht, ist Ihr Recht an diesem Wappen unbestritten. Sollte sich jedoch herausstellen, daß das überlieferte Wappen einer anderen (namensgleichen oder andersnamigen) Familie gehört, muß es geändert oder aufgegeben werden. Wer will sich schon mit fremden Federn schmücken? Bei notwendigen Änderungen achtet der Heraldiker darauf, daß Ihr Wappen nicht mit dem anderer Familien verwechselt werden kann. Änderungen sind auch dann notwendig, wenn das überlieferte Wappen zwar von einem Ihrer Vorfahren stammt, aber nicht von einem Vorfahren mit Ihrem Familiennamen. Familienwappen vererben sich rechtmäßig nur im Mannesstamm. (Mit Rücksicht auf das neue Namensrecht können sie jedoch in Zukunft auch über eine Tochter vererbt werden, wenn diese bei Eheschließung ihren Mädchennamen für Familie und Nachkommen beibehält.)

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Ziel der Familienwappenforschung ist es, für Sie und Ihre Familie ein Wappen zu ermitteln. Um dies zu erreichen, werden alle Mittel heraldischer Forschung ausgeschöpft. Wie auch immer die durch Ihre Familiengeschichte und den Stand Ihrer Familienunterlagen gegebene Ausgangslage ist und wie das daraus folgende Ergebnis im einzelnen aussehen mag: Am Ende werden Sie immer ein gültiges Familienwappen besitzen. Sie erhalten dieses Wappen in der von Ihnen gewünschten künstlerischen Ausführung zusammen mit einem ausführlichen Forschungsbericht und einer Wappenurkunde, die Ihnen bestätigt, daß Sie und Ihre Angehörigen das dort beschriebene Wappen rechtmäßig führen und daß es demnach registriert und veröffentlicht werden kann. Die Wappenurkunde wird Heraldry International, Internationale Gesellschaft für Heraldik, ausgefertigt. Die Registrierung nimmt ebenfalls Heraldry International vor, die Veröffentlichung erfolgt in der von ihr herausgegebenen Internationalen Wappenrolle (INTERNATIONAL ARMORIAL).

Grundlage der Forschung sind in jedem Falle die genealogischen Unterlagen Ihrer Familie und – soweit vorhanden – ein überliefertes Wappen, dessen Herkunft und Gültigkeit geprüft werden muß. Wenn kein Familienwappen überliefert ist, wird grundsätzlich nach einem möglicherweise noch vorhandenen alten Wappen geforscht. Sie können sicher sein, daß dabei das Mögliche und nach Sachlage Sinnvolle getan wird, um zum Erfolg zu kommen. Der bei Heraldry International eingetragene Heraldiker schöpft dabei nicht nur sein persönliches Wissen aus, er nutzt auch die aus seiner Mitgliedschaft resultierenden internationalen Kontakte zu öffentlichen Archiven, historischen Gesellschaften und Instituten, zu heraldisch-genealogischen Vereinen und zu renommierten Privatgelehrten. Sein Urteil, das aus sorgfältiger und unbestechlicher Forschungsarbeit erwächst, stützt sich immer auf verläßliche Quellen und sichere Erkenntnisse. Mit der gleichen Gewissenhaftigkeit untersucht er die Bedingungen einer Wappenstiftung, die dann infrage kommt, wenn kein altes Wappen gefunden wird. Aus Ihrer Familiengeschichte gewinnt er durch einfühlsames Abwägen aller Daten und Überlieferungen jene heraldischen Symbole, die Ihr Wappen zum unverwechselbaren Zeichen machen.

Außer der heraldisch korrekten, wappenrechtlich zulässigen und kunsthandwerklich vollendeten Darstellung Ihres Familienwappens von Hand Heraldry International angeschlossenen Wappenkünstlers erhalten Sie von Ihrem Heraldiker einen umfassenden Forschungsbericht, der die wissenschaftliche Untersuchung nachvollziehbar macht und darüber hinaus die von Ihnen vorgelegten Daten und Informationen zusammenfaßt und übersichtlich darstellt. Dabei wird auch Ihr Familienname nach Bedeutung, Herkunft und frühestbekanntem Vorkommen untersucht. Wenn schon ein Wappen vorhanden war, schließt der Bericht ein heraldisches Gutachten zu diesem Wappen unter geschichtlichem, rechtlichem und kunsthandwerklichem Gesichtspunkt ein. Wappenänderungen und ‑neu-gestaltungen werden ausführlich begründet. Die bei der Forschung zu Rate gezogenen Literaturwerke sind im Forschungsbericht ebenso aufgeführt wie diejenigen Archive, Bibliotheken, Vereine, Ämter und Privatinstitutionen, die Informationen zur Verfügung gestellt haben.

Die Wappenurkunde enthält die Beschreibung Ihres Familienwappens in heraldischer Fachsprache (“Blasonierung”) und den Namen der führungsberechtigten Familie. Außerdem werden der älteste bekannte Vorfahr Ihrer Familie im Mannesstamm und der Auftraggeber der Wappenforschung vermerkt. Ist ein in der Familie überliefertes oder durch die Forschung ermitteltes altes Wappen zu bestätigen, werden in der Wappenurkunde der Fundort und das frühestbekannte Vorkommen (oder der erste bekannte Wappenträger) dokumentiert.

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Ein Familienwappen zu führen, beruht auf einer ganz persönlichen Entscheidung, die nicht alltäglich ist. Das Familienwappen stellt einen bildhaften Ausweis dar, durch den sich namensgleiche, aber nicht verwandte Familien eindeutig voneinander unterscheiden. Es ist somit ein Bekenntnis zur Individualität – einer Individualität, die nicht an vergängliche Personen gebunden ist, sondern als Kennzeichen einer Familie die Generationen überdauert. Indem Sie ein Wappen führen, zeigen Sie Ihren Familiensinn: Ihre Achtung vor den Vorfahren, Ihr Vertrauen in die Enkel. Durch diese Entscheidung erweisen Sie nicht nur der Vergangenheit Reverenz, Sie festigen damit auch das Ansehen Ihrer Familie in der Gegenwart und bewahren es für die Zukunft. Maßgebend ist dabei nicht, ob Ihre Vorfahren ein Wappen hatten, sondern ob Sie selbst den Willen zeigen, ein altes Familienwappen weiterzuführen oder ein neues Wappen zu stiften. Tradition hat immer einen Anfang.

Das Familienwappen ist ein bedeutendes Kulturgut unserer europäischen Geschichte, das unlöslich mit der besonderen Entwicklung der abendländischen Familie und Gesellschaft verbunden ist. Es ist Ausdruck freien Bürgertums und bäuerlichen Stolzes ebenso wie Merkmal adeligen Selbstbewußtseins und fürstlicher Hoheit. Die Stiftung und Annahme eine Familienwappens dokumentiert immer den sozialen Aufstieg, den eine Familie durch die Leistungen der gegenwärtigen oder vergangenen Generation genommen hat. Das Familienwappen kennzeichnet somit Tradition, Leistung und Erfolg einer Familie – auch Ihrer eigenen Familie! Es liegt in Ihrer Hand, am kulturellen Erbe unserer Geschichte selbstbewußt teilzuhaben und mit Ihrem eigenen Familienwappen einen bleibenden Wert zu schaffen.

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Wappen sind Zeichen, die gezeigt werden wollen, im Alltag ebenso wie bei festlichen Anlässen. Ihr Familienwappen in wertvoller Verarbeitung wirkt überall als Schmuckstück. Die schönen Gegenstände, mit denen Sie sich umgeben, bekommen in Verbindung mit Ihrem Wappen eine ganz persönliche Note: Gläser, Besteck, Zinngeschirr, Ihr Briefpapier, Ihr Siegelring ... Dem Wappen wohnt nicht nur ein ideeller Wert inne, es ist als Bildwerk auch ein wertbeständiger Kunstgegenstand. Ihr Familienwappen, von Meisterhand gestaltet, wird zu einem für Sie und Ihre Familie persönlich geschaffenem Kunstwerk, unverwechselbar wie ein Porträt. Ob auf echtes Pergament gemalt, ob in Form einer bleiverglasten Wappenscheibe oder als Metallguß: Sie schaffen damit wertvollen Familienbesitz, der von Generation zu Generation weitergegeben wird.

Grundlage jeder kunsthandwerklichen Verarbeitung Ihres Familienwappens ist die Wappenzeichnung, die dem ideellen Inhalt des Wappens seine charakteristische Form verleiht. Heraldik ist nicht nur Wissenschaft, Heraldik ist Kunst. Die berühmten Wappenstiche Albrecht Dürers und Hans Burgkmairs belegen dies ebenso wie die Arbeiten moderner Wappenkünstler. Die Kunst des Wappenmalers vereint solides handwerkliches Können mit heraldischem Spezialwissen und schöpferischer Phantasie. Die Heraldry International angeschlossenen Wappenkünstler sind der verläßlichen Tradition alter Meister verpflichtet und beherrschen den heraldischen Formenreichtum in Vollendung. Sie geben Ihrem Familienwappen seine angemessene künstlerische Gestalt, die so einmalig sein soll wie der Inhalt.

Die Krönung findet Ihre Familienwappenforschung zweifellos im Wappenbrief und im Wappenkunstgemälde, die geeignet sind, in Ihrem Heim einen besonderen Platz einzunehmen. Der großformatige, zweifach gesiegelte und kunstvoll handgeschriebene Wappenbrief auf echtem Pergament ist eine künstlerisch gestaltete Urkunde, in der die Rechtmäßigkeit Ihrer Wappenführung in der traditionellen Form eines Offenen Briefes bestätigt wird. Den optischen Mittelpunkt des Wappenbriefes, der von Heraldry International, Internationale Gesellschaft für Heraldik, ausgestellt ist, bildet die Darstellung Ihres Familienwappens. Das Wappenkunstgemälde zeigt Ihr Familienwappen in prachtvoller Ausführung mit einer menschlichen Figur in altertümlicher Kleidung, die Schild und Helm des Wappens hält. Auch beim Wappenkunstgemälde ist Pergament, der dauerhafteste Untergrund für Tinte, Tusche und Aquarellfarbe, Träger der großformatigen aquarellierten Zeichnung. Dieses ehrwürdige Material, das von der kleinasiatischen Stadt Pergamon seinen Namen hat, wo einst die Tierhäute am feinsten gegerbt und geschabt wurden, verleiht mit seiner natürlichen Hautstruktur Wappendarstellungen einen ganz besonderen Reiz.

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Viele Wappen sind vergessen, weil sie niemals veröffentlicht wurden. Von vielen Wappen, die veröffentlicht wurden, kennt man heute die Eigentümer nicht mehr, weil nur der Familienname dazu eingetragen wurde, genauere genealogische Angaben jedoch fehlen. Vielleicht wissen schon Ihre Urenkel nicht mehr, wie das Familienwappenwappen aussieht, weil die mit ihm verbundenen urkundlichen Belege und kunsthandwerklichen Kleinodien unbekannte Wege gegangen sind. Wenn Sie ihren Nachfahren kostspielige Nachforschungen mit ungewissem Ausgang ersparen wollen, müssen Sie Ihr Familienwappen mit den maßgeblichen genealogischen Bestimmungsdaten archivieren und in einer allgemein verbreiteten Wappenrolle veröffentlichen lassen.

Die Internationale Wappenrolle (INTERNATIONAL ARMORIAL) ist ein Wappensammelwerk, in  dem auf Antrag alle Familienwappen Aufnahme finden, die den seit Jahrhunderten beachteten Regeln der Heraldik entsprechen und rechtmäßig geführt werden. Die Veröffentlichung in diesem internationalen Werk gibt Ihrem Familienwappen rechtlichen Schutz im Sinne von _ 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches und bewahrt es dauerhaft vor Verlust und Vergessen. Die dokumentarische Überlieferung Ihres Wappens ist dabei durch den genealogischen Eintrag gesichert, der neben Ihrem Familiennamen die Stammheimat Ihrer Familie, den ältesten bekannten Vorfahren im Mannesstamm, die zum Zeitpunkt des Eintrags wappenführenden Personen und den Antragsteller nennt. Auf Wunsch können sogar alle bekannten Vorfahren im Mannesstamm und deren männliche Nachfahren sowie auch die Kinder Ihrer Geschwister unter Angabe ihrer Lebensdaten aufgeführt werden.

Verbunden mit der Veröffentlichung Ihres Familienwappens in der Internationalen Wappenrolle (INTERNATIONAL ARMORIAL) ist die Archivierung einer Kopie des Wappenforschungsberichts und der Wappenurkunde im Wappenarchiv des Heraldry International, Internationale Gesellschaft für Heraldik. Diese Kopien und andere Unterlagen werden gemäß Satzung der Gesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verwahrt und sind nur Familienangehörigen zugänglich. Die Internationale Wappenrolle (International Armorial) wird Online veröffentlicht und ist damit jederzeit weltweit verfügbar.

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